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Beitritt zur Initiative Lieferkettengesetz

Im September 2020 hat sich SODI der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz offiziell angeschlossen. Zusammen mit über 100 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen fordern wir die zügige Annahme eines Gesetzes, das:

  • Unternehmen dazu verpflichtet, in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen. Hierfür muss das Gesetz sicherstellen, dass Unternehmen ihr Risiko analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.
  • den Zusammenhang zwischen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung anerkennt: Denn Umweltschäden, die aus wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen, gefährden oftmals auch grundlegende Menschenrechte.
  • eine staatliche Behörde dazu befugt, die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren und ihr die Möglichkeit zu geben, Unternehmen zu sanktionieren, die diese missachten.
  • eine zivilrechtliche Haftung ermöglicht, wenn ein Schaden eingetreten ist. Es muss für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit geben, vor deutschen Gerichten von Unternehmen Schadensersatz einzuklagen, wenn diese keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen haben.
  • nicht nur für die großen Unternehmen gilt, sondern in Branchen mit großen Menschenrechtsrisiken, etwa der Textilbranche, der Auto- oder Chemieindustrie, auch kleine Unternehmen ins Auge fasst.

Unterstützung unter der Bevölkerung und in der Unternehmenswelt 

In einer Umfrage vom September 2020 zeigen sich 75 Prozent von der Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes überzeugt. Darüber hinaus geben 76 Prozent der Befragten an, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit erhalten sollten, vor Gerichten in Deutschland Entschädigungen einzufordern. 

Über 222.222 Menschen haben zudem die Petition der Initiative Lieferkettengesetz für die Annahme eines entsprechenden Gesetzes an die Bundeskanzlerin bis Ende Juli 2020 unterschrieben.   

Auch 90 renommierte Unternehmen sprechen sich für ein Lieferkettengesetz aus.

Aktuelle Herausforderungen

Das Lieferkettengesetz soll in erster Linie präventiv wirken. Wenn Unternehmen wirksame Mechanismen einführen, um grundlegende Menschenrechte nicht zu verletzen, sind Klagen gar nicht erst nötig. Nur im Ausnahmefall soll es die Möglichkeit eröffnen, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen“, sagt Miriam Saage-Maaß, Anwältin und Leiterin des Programms für Wirtschaft und Menschenrechte beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Jedoch bleibt die Frage der Haftung einer der zentralen Streitpunkte  zwischen den Koalitionsparteien – ebenso der Einbezug von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Wirtschaftsminister Altmaier lehnt eine zivilrechtliche Entschädigungsmöglichkeit zurzeit ab.

 

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