Die Nachschärfung des deutschen Lieferkettengesetzes steht an

Es ist geschafft: Am 24. April 2024 wird das EU-Parlament aller Voraussicht nach das EU-Lieferkettengesetz annehmen. 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt erhält das Gesetz dann seine Rechtsgültigkeit. Damit muss Deutschland sein nationales Lieferkettengesetz in vielen Punkten verschärfen. Doch welche Änderungen stehen nun bevor?
Sowohl das deutsche wie auch das EU-Lieferkettengesetz haben zum Ziel, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang der Wertschöpfungsketten von Unternehmen aus ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Dabei fallen deutlich weniger Betriebe aus Deutschland unter die EU-Regelung als unter die deutsche: letztere umfasst alle Firmen ab einer Größe von mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen, erstere hingegen nur jene, die zusätzlich zu ihrer Größe noch einen weltweiten Umsatz von 450 Millionen Euro erzielen. Ansonsten geht das EU-Lieferkettengesetz teils deutlich weiter als sein deutsches Pendant.
Das deutsche Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn sie selbst oder ein direkter Zulieferer einen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Schaden verursacht.
Die Höhe des von den staatlichen Behörden zu verhängenden Bußgeldes kann bis zu 2% des weltweiten Umsatzes der betroffenen Firma betragen. Das EU-Lieferkettengesetz erweitert diese Haftung nun beträchtlich: Zum einen steigen die Bußgelder auf bis zu 5% des weltweiten Unternehmensumsatzes, zum anderen können deutsche Betriebe durch von Schäden betroffene Personen vor Gericht verklagt werden. Und dies gilt auch für Schäden, die ein indirekter Zulieferer des Unternehmens zu verantworten hat.
Das EU-Lieferkettengesetz fasst auch den Bereich, in dem die Sorgfaltspflichten gelten sollen, weiter als das deutsche. Denn nun werden auch die vor- und ein Teil der nachgelagerten Lieferkette wie Lagerung, Vertrieb und Entsorgung erfasst. Zudem fällt der Schutz der Umwelt stärker aus als im deutschen Gesetz, das den Fokus eher auf den Schutz der Menschenrechte legte.
Engagement zählt auch bei der Umsetzung
Jetzt ist es wichtig, für die Implementierung des EU-Gesetzes zu kämpfen und die Bundesregierung diesbezüglich weiter unter Druck zu setzen.

Dabei ist die Umsetzung der CSDDD (EU-Lieferkettenrichtlinie) in deutsches Recht eine hochgradig relevante Phase. Aus diesem Grund hatdie Initiative Lieferkettengesetzt entschieden, bis zum Abschluss dieses Prozesses weiterzumachen – diesmal in kleinerer Form unter dem Dach des CorA-Netzwerks. SODI e.V. ist im Sommer 2024 dem CorA-Netzwerk beigetreten.
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