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#yesEUcan!  Die  bundesweite zivilgesellschaftliche Kampagne für ein EU-Lieferkettengesetz erhöht ihre Anstrengungen

Durch die Annahme des Lieferkettengesetzes in Deutschland im Juni 2021 wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer Lieferkettengesetzgebung auf EU-Ebene unternommen. Umgekehrt ließen die im Bundesgesetz unerfüllten Erwartungen die Zivilgesellschaft in Deutschland eine weitergehende gesetzliche Regelung der Europäischen Union fordern.  

Heute, am 20.04.2022, treten die Aktionen der 2019 gegründeten bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz, bei der SODI Mitglied ist, in eine neue Phase ein: #yesEUcan!  Ziel ist die Verabschiedung eines EU-Lieferkettengesetzes, das konsequent zur Umsetzung von Menschenrechts- sowie Umwelt- und Klimaschutzstandards entlang der gesamten Wertschöpfungsketten der Unternehmen in der EU verpflichtet. Der Zeitpunkt des Kampagnenauftakts soll an den 9. Jahrestag des Einsturzes der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch erinnern, bei dem 1.138 Näherinnen tödlich verunglückten.     

Die Kampagne #yesEUcan! setzt sich für die Nachbesserung des am 23.02.2022 vorgestellten Entwurfs der EU-Kommission für ein europaweites Lieferkettengesetz sowie für eine entsprechende Beschlussfassung im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat ein.         

Was bringt der Gesetzentwurf der EU-Kommission mit sich?

  • Sorgfaltspflichten sollen für Geschäftsbeziehungen nur mit „etablierten“ Partnern gelten.
  •  Einbezogen werden alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Mio. Euro; in bestimmten Risikosektoren wie Textilindustrie, Landwirtschaft und Bergbau soll das Gesetz bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Nettoumsatz von 40 Mio. Euro gelten. Damit werden jedoch weniger als 1% aller Unternehmen in der EU erfasst.
  • Der Entwurf sieht Sanktionen und Bußgelder vor, wenn Unternehmen gegen ihre Pflichten verstoßen.
  • Der Vorschlag führt zivilrechtliche Haftungsregelung ein, mit der Betroffene gegen Unternehmen klagen können, wobei die Beweislast allerdings weiterhin bei den Betroffenen liegen soll.
  • Unternehmen müssen Klimaschutzpläne erstellen, die mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen, jedoch ohne eine Haftung bei Nichteinhaltung befürchten zu müssen.

Was macht dagegen ein starkes EU-Lieferkettengesetz aus?  

  • Konzerne müssen Menschenrechte, Umwelt und das Klima entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten schützen, nicht nur bei etablierten, sondern auch bei (häufigem) Wechsel von Geschäftspartnern.
  • Das Gesetz soll auch die Bereiche Transport, Bauwesen, Energie und Finanzen als Risikobereiche definieren und für eine größere Anzahl von Unternehmen in der EU gelten.
  • Angeklagte Unternehmen müssen beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben (Beweislastumkehr).
  • Eigenständige klimabezogene Sorgfaltspflichten (Haftung) für Unternehmen sind erforderlich.

Die nächsten Schritte. Bleiben Sie engagiert!

Der Kommissionsentwurf liegt dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat zur Beschlussfassung vor. Auch deutsche Abgeordnete und Regierungsvertreter*innen werden über den Entwurf verhandeln, an sie richten sich die Forderungen aus der Zivilgesellschaft. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, ein wirksames EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen, das auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte basiert.

Unterzeichnen Sie die Petition der Initiative Lieferkettengesetz an Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Rolle für die Annahme eines wirksamen EU-Gesetzes im Europäischen Rat, wo sich die Mitgliedsstaaten zum Kommissionsentwurf positionieren werden, ist wichtig!

Weitere Möglichkeiten, sich zu engagieren finden Sie unter: lieferkettengesetz.de/mitmachen

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